Balkonkraftwerke
Bisher konnten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter nur ein Steckersolargerät im Bereich des Balkons installieren, wenn dies mehrheitlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Vermieterin oder den Vermieter genehmigt wurde.
Der Bundestag hat nun am 4. Juli 2024 unter anderem den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ angenommen. Die Gesetzesänderung muss zwar noch den Bundesrat passieren, dies gilt aber nach aktuellem Stand nur als Formsache.
Durch die Änderung wird die Installation von Steckersolargeräten privilegiert, das heißt Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch auf Installation eines Steckersolargeräts auf eigene Kosten.
Mit Steckersolargeräten können Sie ganz einfach selbst sauberen Strom erzeugen und damit Ihren Haushalt umweltfreundlicher und unabhängiger gestalten. Die Geräte sind unkompliziert zu installieren und können direkt an Ihre Steckdose angeschlossen werden. So wird es jedem möglich, ohne großen Aufwand einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Vorteile der Steckersolargeräte auf einen Blick:
- Einfache Installation: Keine aufwändige Verkabelung oder Montage – einfach in die Steckdose stecken.
- Kostenersparnis: Reduzieren Sie Ihre Stromkosten, indem Sie Ihren eigenen Solarstrom nutzen.
- Umweltfreundlich: Tragen Sie aktiv zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
- Flexibel und mobil: Ideal auch für Mieter, da keine dauerhaften Installationen notwendig sind.
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