Vodafone
Die Telekommunikationsnovelle von Dezember 2021 bedeutet Veränderungen für vermietende Eigentümer: Die Umlagefähigkeit für Breitbandversorgungs- und Kabelgebühren entfällt. Für Neubauten trat diese Änderung bereits Ende 2021 in Kraft, während Bestandsimmobilien eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 haben. Ab dem 1. Juli 2024 haben Bewohner die Freiheit, ihren Kabelanbieter selbst zu wählen oder gänzlich darauf zu verzichten.
Die ecowo GmbH hat diese Neuerungen als Anlass genommen, Verhandlungen mit Breitband- und Kabelversorgungsunternehmen zu führen.
Das Ergebnis: Ein Rahmenvertrag mit Vodafone, der zahlreiche Vorteile für unsere Kunden bietet. Auf Wunsch können Bewohner einen Vertrag im Einzelinkasso für die Nutzung des Breitbandkabels abschließen. Der Preis liegt bei 9,99€ brutto. Ebenfalls wird die Vodafone den Glasfaserausbau in den Liegenschaften sukzessiv vornehmen.
Wichtig ist: Sie und Ihre Gemeinschaft entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang Sie von diesem neuen Rahmenvertrag profitieren möchten. Zusätzliche Angebote der Vodafone finden Sie unter nachstehendem Link.